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   OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16   

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https://dejure.org/2016,30377
OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16 (https://dejure.org/2016,30377)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.2016 - 11 Verg 6/16 (https://dejure.org/2016,30377)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 2016 - 11 Verg 6/16 (https://dejure.org/2016,30377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs. 2 S. 2 VSVgV
    Vergaberecht: Überprüfung von Mindesanforderungen i.S.v. § 21 Abs. 2 S. 2 VSVgV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberecht: Überprüfung von Mindesanforderungen i.S.v. § 21 Abs. 2 S. 2 VSVgV

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VSVgV § 21 Abs. 2 S. 2
    Grenzen der Zulässigkeit von Mindestanforderungen im Vergabeverfahren

  • rechtsportal.de

    VSVgV § 21 Abs. 2 S. 2
    Grenzen der Zulässigkeit von Mindestanforderungen im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind Mindestanforderungen zu überprüfen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überprüfung von Mindestanforderungen ist auf Einhaltung von Grenzen der Bestimmungsfreiheit beschränkt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind Mindestanforderungen an die Eignung zu überprüfen? (VPR 2016, 268)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2016, 787
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16
    Die Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen beschränkt sich im Zusammenhang mit der Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes darauf, ob die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten wurden (Vergabekammer Bund ebenda; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.5.2013 - VII-Verg 16/12).
  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16
    Liegen demnach keine widersprüchlichen Vergabeunterlagen vor, ist die von der Antragstellerin wiederholt angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.1.2013 - X ZR 155/10) hier nicht einschlägig.
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16
    Ob § 107 Abs. 3 GWB a.F. im Nachprüfungsverfahren, welches hier am 19.11.2015 eingeleitet worden war, entsprechend gilt (so OLG Celle, Beschluss vom 8.3.2007 - 13 Verg 2/07 Rn. 15; ohne nähere Begründung zurückhaltend dagegen OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2010 - 13 Verg 16/09 Rn. 26) oder allein der Beschleunigungsgrundsatz nach § 113 GWB a.F. die zeitlichen Grenzen setzt, kann dabei offen bleiben (offen auch Senat im Beschluss vom 2.12.2014 - 11 Verg 7/14 Rn. 58).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16
    Ob § 107 Abs. 3 GWB a.F. im Nachprüfungsverfahren, welches hier am 19.11.2015 eingeleitet worden war, entsprechend gilt (so OLG Celle, Beschluss vom 8.3.2007 - 13 Verg 2/07 Rn. 15; ohne nähere Begründung zurückhaltend dagegen OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2010 - 13 Verg 16/09 Rn. 26) oder allein der Beschleunigungsgrundsatz nach § 113 GWB a.F. die zeitlichen Grenzen setzt, kann dabei offen bleiben (offen auch Senat im Beschluss vom 2.12.2014 - 11 Verg 7/14 Rn. 58).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 Verg 1/14

    Vergaberechtswidrige Eignungsprüfung (Wertungsmängel)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16
    Der Ausschreibung war eine - zwischenzeitlich aufgehobene - Ausschreibung aus dem Jahre 2012 vorausgegangen (hierzu Senat, Beschluss vom 08.04.2014 (berichtigt - die Red.) - 11 Verg 1/14).
  • OLG Celle, 08.03.2007 - 13 Verg 2/07

    Rechtzeitigkeit des Vortrags einer nachgeschobenen Rüge aufgrund erst im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16
    Ob § 107 Abs. 3 GWB a.F. im Nachprüfungsverfahren, welches hier am 19.11.2015 eingeleitet worden war, entsprechend gilt (so OLG Celle, Beschluss vom 8.3.2007 - 13 Verg 2/07 Rn. 15; ohne nähere Begründung zurückhaltend dagegen OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2010 - 13 Verg 16/09 Rn. 26) oder allein der Beschleunigungsgrundsatz nach § 113 GWB a.F. die zeitlichen Grenzen setzt, kann dabei offen bleiben (offen auch Senat im Beschluss vom 2.12.2014 - 11 Verg 7/14 Rn. 58).
  • VK Bund, 09.02.2016 - VK 1-130/15

    Nachprüfungsverfahren: Rütteldruckverdichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16
    Bei der Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstandes unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 9.2.2016 - VK 1 -130/15).
  • VK Hessen, 21.01.2016 - 69d-VK-50/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2016 - 11 Verg 6/16
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der zweiten Vergabekammer des Landes Hessen vom 21.1.2016 - 69d VK-50/2015 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 14.05.2018 - 11 Verg 4/18

    Zur Zulässigkeit einer Gesamtvergabe von Straßeninstandsetzungs- und

    Grundsätzlich sind die vergaberechtlichen Grenzen gewahrt, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist und dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen, wobei die Festlegung willkür- und diskriminierungsfrei sein muss (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 29.3.2018, Verg 16/17, juris Rdnr. 70 ff, Beschluss vom 1.9.2016, 11 Verg 6/16; Beschluss vom 18.9.2015, 11 Verg 9/15 juris Rdnr. 76, 77; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2016, Verg 47/15; Burgi, Vergaberecht, 2016, § 12 Rdnr. 4).
  • OLG Rostock, 12.08.2020 - 17 Verg 2/20

    Vergabenachprüfung: Eignungs- und Zuschlagskriterien bei der Vergabe einer

    Erforderlich und ausreichend ist, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Entscheidung nachvollziehbare objektive und diskriminierungsfreie Gründe angibt (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 01.09.2016 - 11 Verg 6/16, VergabeR 2017, 80 [Juris; Tz. 62]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.09.2016 - 15 Verg 7/16 [Juris; Tz. 34]; Ziekow, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 03. Aufl. 2018, GWB § 127 Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

    Denn der öffentliche Auftraggeber ist bei der eigentlichen Beschaffungsentscheidung für eine bestimmte Leistung im rechtlichen Ansatz grundsätzlich ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstandes und der erforderlichen Eignungskriterien unterliegt im allgemeinen seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem förmlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. September 2016, 11 Verg 6/16 zitiert nach juris; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 9.2.2016 - VK 1 -130/15).

    Diese sind gewahrt, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür tatsächlich vorhandene nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. September 2016, 11 Verg 6/16 zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 11 Verg 14/16

    Unauskömmlichkeit der Angebotspreise bei Widersprüchlichkeit zur Preisermittlung

    Dem trägt die Bemessung der Gebühr der Vergabekammer Rechnung, indem sie sich offensichtlich ebenfalls - unter Berücksichtigung des durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwands gem. § 128 Abs. 1 GWB aF - an dem Auftragswert unter entsprechender Anwendung der Gebührentabelle der Vergabekammer Bund orientiert, was nicht zu beanstanden ist (Senat, Beschluss vom 1.9.2016 - 11 Verg 6/16).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 11 Verg 2/19

    Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung eines Flugzeugschleppers

    Sie lässt sich daher auch mit der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen nicht vereinbaren (vgl. VK Bund, Beschluss vom 163.2015, VK 2-8/15 - Sporthanteln; VK Nordbayern, Beschluss vom 16.4.2008, 21. VK - 3194-14/08, Tz. 91 - Fachraumausstattung; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.2012, VII Verg 7/12, Tz. 31 - Fertigspritzen ohne feststehende Kanüle; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.2.2014 - VII Verg 29/13 und Beschluss vom 22.5.2013, VII Verg 16/12; Senat, Beschluss vom 1.9.2016, 11 Verg 6/16 - Sicherheitskommunikationstechnik II).
  • VK Berlin, 24.01.2023 - VK-B2-35/22

    Nachforderung fehlender Unterlagen ist kein Muss!

    Erkennbar sind Verstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlichen Unternehmen erkannt werden (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 1. September 2016 - 11 Verg 6/16, NZBau 2016, 787, 789).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 11 Verg 7/18

    Sofortige Beschwerde gegen Gebührenfestsetzung der Vergabekammer

    Dem trägt die Bemessung der Gebühr der Vergabekammer auch in dem nunmehr angefochtenen Beschluss vom 12.4.2018 grundsätzlich zwar insofern Rechnung, als sie nach der Begründung die Gebührenfestsetzung an dem Auftragswert unter entsprechender Anwendung der Gebührentabelle der Vergabekammer Bund orientiert, was nicht zu beanstanden ist (Senat, Beschluss vom 1.9.2016 - 11 Verg 6/16 ; Beschluss vom 14.2.2017 - 11 Verg 14/16 ).
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